Pflege­beratung (§37 Abs. 3 SGB XI) Pflegedienst Meissner in Witzenhausen

Pflege­beratung (§37 Abs. 3 SGB XI) – Pflege­dienst Meissner-Pflege

Wichtige Informationen für Pflege­bedürftige

Die Pflege­beratung ist eine unverzichtbare Unter­stützung für Pflegebedürftige und pflegenden Angehörige. Die Beratungs­besuche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und zu verbessern. Dabei steht die pflege­bedürftige Person für uns im Mittel­punkt. Eine ausgebildete Fachkraft überprüft die Pflege­situation vor Ort und bietet praktische Anleitung sowie Beratung zu verschiedenen Aspekten der Pflege.

Inhalte und Häufigkeit der Pflege­beratung

Während eines Beratungs­besuches werden verschiedene Themen besprochen, darunter:

  • Einsatz und Handhabung von Pflege­hilfsmitteln
  • Informationen über Leistungen der Pflegekassen
  • Anleitung zu effektiven Pflege­techniken
  • Allgemeine Beratung zur Verbesserung der Pflege­situation

Die Häufigkeit der Pflege­beratungs­einsätze richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person:

  • Pflegegrad 1 bis 3: Halb­jährliche Beratungs­besuche
  • Pflegegrad 4 und 5: Viertel­jährliche Beratungs­besuche

Die Teilnahme an den Beratungs­besuchen ist verpflichtend. Bei Nicht-Durch­führung dieser Besuche kann es zu einer Kürzung des Pflege­geldes kommen. Es ist daher wichtig, diese Termine regelmäßig wahrzunehmen, um den vollen Umfang der Pflege­leistungen zu erhalten.

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen wir individuell für Sie anbieten können.

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