Verhinderungspflege tritt in Kraft, wenn die Pflegeperson durch Ereignisse wie Krankheit, Urlaub oder berufliche Verpflichtungen verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dieser Leistung. Diese Pflegeleistung deckt sowohl kurzzeitige als auch längere Abwesenheiten ab. Die Ersatzpflegeperson übernimmt während der Abwesenheit der Hauptpflegeperson die grundlegenden und hauswirtschaftlichen Pflegeaufgaben.
Medizinische Behandlungspflege ist nicht Teil der Verhinderungspflege und muss separat abgerechnet werden.
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